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Compliance

URACA Hinweisgebersystem

 

Als international tätiges Unternehmen werden wir mit unterschiedlichen Herausforderungen, Erwartungen und rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Zur Meldung möglicher Verstöße haben wir eine interne Meldestelle („Whistleblower Hotline“) eingerichtet. Die Whistleblower Hotline ermöglicht die Anzeige von illegalem und unethischem Handeln. Sie kann von unseren MitarbeiterInnen, KundInnen, LieferantInnen und anderen genutzt werden, die zu uns eine Geschäftsbeziehung unterhalten.

 

 

Wie kann ich mich an die Hotline wenden?

 

Über das vordefinierte Meldeformular Whistleblower können Sie Meldungen direkt an die mit der Aufgabe betraute interne Meldestelle senden. Von anonymen Hinweisen bitten wir abzusehen, damit eine umfassende Bearbeitung möglich ist. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Die Whistleblower Hotline sollte ausschließlich dann genutzt werden, wenn Sie einen Verdacht illegalen oder unethischen Verhaltens anzeigen möchten, beispielsweise in Bezug auf:

 

  • Rechnungslegungsfragen
  • Steuer- und Finanzangelegenheiten
  • Sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
  • Verletzung der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
  • Diebstahl, Untreue und Bereicherungen
  • Bestechung, Korruption oder Betrug
  • kartellrechtliche Angelegenheiten
  • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Produktsicherheit, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Exportkontrollvorschriften und Sanktionen

 

 

Wofür sollte die Hotline nicht genutzt werden?

 

Nicht genutzt werden sollte die Whistleblower Hotline bei Reklamationen betreffend der Qualität der URACA Produkte und Meldung von Gewährleistungsanliegen sowie bei Datenschutzthemen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte:

 

 

Reklamationen

 

URACA Service 

Telefon: +49 (0) 7125 133-1

Email:  service@uraca.de

 

 

Datenschutz

 

URACA Datenschutzbeauftragter

Email: datenschutz@uraca.de

 

 

Auch weisen wir daraufhin, dass bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschmeldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen die hinweisgebende Person nach dem HinSchG zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist.

 

 

Interne Meldestelle

 

Sie können Ihr Anliegen bei dem von uns beauftragten Rechtsanwalt Michael Gissibl per Telefon, per Email oder per Post melden.

 

Telefon:              +49 (0) 7125 947370
                               von Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

 

Email:                   uraca.whistleblowing@konfliktoren.de

 

Post:                     Schlichtungsstelle Bad Urach
                               Michael Gissibl persönlich

 

                               Marktplatz 18

                               im Volksbank-Haus

                               72574 Bad Urach

 

URACA Verhaltenskodex

 

Um den unterschiedlichen Herausforderungen, Erwartungen und rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, haben wir einen Verhaltenskodex, den „URACA Verhaltenskodex / URACA Code of Conduct“ etabliert. Der URACA Verhaltenskodex legt universelle Verhaltensnormen fest und erinnert uns daran, wer wir sind, was wir von unserem Unternehmen, unseren KollegInnen und Geschäftsfreunden erwarten sollten und was diese von uns erwarten können.

 

 

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